Stallordnung


 Parkplätze PW (temporär)

 

Grundsätzlich stehen jedem Pensionsnehmer und seinen Gästen die Parkplätze kostenlos zur Verfügung. Falls mal kein Platz mehr vorhanden ist, kann mit den Hofbetreibern geschaut werden, dass das Auto oben vor die Scheune gestellt wird.

 

Parkplätze Pferdeanhänger (permanent)

 

Das permanente Parkieren mit Pferdeanhänger ist kostenpflichtig.

Nach dem Ein- und Ausladen der Pferde muss der Platz wieder sauber hinterlassen werden.

 

Stallungen / Pferdeboxen

  • Das Füttern von Pferden ohne ausdrückliche Bewilligung des Eigentümers ist untersagt.
  • Unnötige Unruhe und Lärm soll möglichst vermieden werden.
  • Das Aufstellen von privaten Kameras ist untersagt. In speziellen Fällen kann nach Absprache mit den Hofbetreibern eine Ausnahme gemacht werden, wenn es um die temporäre Überwachung eines kranken oder verletzten Pferdes geht.
  • Die Selbstbedienung an Heu und Stroh ist nicht erlaubt. Bei erweitertem Bedarf bitte bei den Hofbetreibern nachfragen.

Sattel- und Futterkammern

  • Jeder nützt den ihm zugewiesenen Platz und hält diesen auch sauber.
  • Futter darf nur mäusesicher verpackt gelagert werden.
  • Das Waschbecken ist bitte nach jeder Nutzung mit dem Schwamm abzuwaschen.
  • Es ist nicht verboten den Besen in die Hand zu nehmen, um grosse Verschmutzungen zu beseitigen, vor allem wenn man in selbst verursacht hat.

Vorbereitungsplatz und Waschplatz

  • Nehmt Rücksicht aufeinander.
  • Pferdehaare, Mist und allfällige Verschmutzungen müssen umgehen beseitigt werden.

 Reitplatz / Sandviereck

  • Reiten vor Bodenarbeit.
  • Wer einen festen Termin mit Reitlehrer etc. hat, soll diesen an der Wandtafel vormerken als Information für die anderen (dies ist jedoch keine Reservierung für eine alleinige Nützung des Vierecks).
  • Bei Benutzung ist aus Sicherheitsgründen das Haupttor zu schliessen.
  • Pferdeäpfel werden unmittelbar nach dem Verlassen des Platzes zusammengenommen.
  • Sind durch Longieren oder aus anderen Gründen grössere Löcher entstanden, bitte diese mit dem Rechen wieder aus ebnen (die Hofbetreiber glätten das Vierreck 1x wöchentlich)

 Logierplatz / Sandkreis

  • First come first serve
  • Bei Benutzung ist aus Sicherheitsgründen das Haupttor zu schliessen.
  • Pferdeäpfel wird unmittelbar nach dem Verlassen des Platzes zusammengenommen.
  • Sind durch Longieren oder aus anderen Gründen grössere Löcher entstanden, bitte diese mit dem Rechen wieder aus ebnen.

 Weiden

  • Immer wenn es das Klima und die Bodenverhältnisse erlauben werden die Pferde auf die Weide gebracht. Die Hofbetreiber/Angestellten entscheiden nach Witterung und Bodenverhältnissen über den Weidegang der Pferde.
  • Das zusammennehmen der Pferdeäpfel auf den Weiden ist Sache des Pensionärs. Wir bitten euch dies wöchentlich 1x mal zu machen, je nach Menge der Nutzung.

Reiten im Gelände

  • Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fussgängern ist Schritt zu reiten.
  • Reite nur auf den nach Recht hierfür freigegebenen Wegen und Strassen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.

 Riterstübli und Outdoor Sitzplatz

  • Das Riterstübli und der Sitzplatz steht für alle Pensionäre und ihren Gäste zur Verfügung.
  • Bitte alle Konsumationen (Kaffee, Getränke) in Bar oder mit Twint gleich im Anschluss begleichen.
  • Küche und Tische bitte wieder sauber hinterlassen.
  • Das Riterstübli ist kein Lagerplatz für persönliche Ausrüstung der Pensionäre.
  • Wir halten uns vor, die Räumlichkeiten auch mal für private Nutzung exklusiv zu nutzen.

 Sanitäre Anlagen (WC's, Dusche)

  • Bitte stehts sauber hinterlassen, wie man es sich von zuhause gewohnt ist.
  • Es stehen alle benötigten Putzmittel und Lappen in den Räumen zur Verfügung, es darf also gerne jeder seine eigene Verunreinigung selber weg machen.
  • WC Papier ist ausschliesslich für den Gebrauch auf dem Hof (kein Auffülllager für Zuhause)

 Stallruhe Zeiten

  • Herbst, Winter und Frühling von 22.00 – 06.00 Uhr
  • Im Sommer von 23.00 – 05.00 Uhr
  • Ausnahmen: Turniere, Notfälle etc.
  • Wer als letzter den Stall verlässt, löscht alle Lichter.

 Untereinander

 

Dies ist ein Ort, um sich wohlzufühlen. Dementsprechend sollte auch der Umgang untereinander gehalten werden. Jeder hat die Pflicht mit persönlichem Einsatz seinen Teil zu einem guten Klima beizutragen. Toleranz, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und die Bereitschaft miteinander zu reden, bilden die Grundlage. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, persönlich zu klären.

 

Allgemeiner Haftungsausschluss

  • Nicht stallkundige Personen und Kinder dürfen sich nur in Begleitung der Pensionäre, dessen beauftragten Stellvertreter oder dem Hofpersonal im Bereich der Stallungen und den umliegenden Gebäuden aufhalten.
  • Ein Hof birgt viele Gefahren, welche schwerwiegende Verletzungen mit sich ziehen können.

Allgemein

 

Änderungen die das Tier (Tierarztwechsel, Futterumstellung, Krankheit, etc.) oder den Besitzer (Umzug, Telefonnummer, o.ä) betreffen, sind unverzüglich zu melden, damit wir diese zur Informationsentnahme in Notfällen zur Verfügung haben. 

 

Schlusswort

 

Nach dem Motto: Leben und leben lassen, verstehen wir diese Stallordnung als geeignetes Mittel, unser Zusammenleben zu vereinfachen und allen (Reitern wie Pferden) optimale Voraussetzungen bieten zu können. Für die Einhaltung dieser Punkte bedanke wir uns recht herzlich und wünsche allen viel Freude und schöne Erlebnisse auf unserem Hof.

 

Diese Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden.